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   OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21   

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https://dejure.org/2023,157
OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21 (https://dejure.org/2023,157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.01.2023 - 1 LA 116/21 (https://dejure.org/2023,157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Januar 2023 - 1 LA 116/21 (https://dejure.org/2023,157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3; BauNVO § 4; BauNVO § 6
    Fremdkörper; Fremdwerbung; nähere Umgebung; SB-Waschanlage; Tankstelle; unbeplanter Innenbereich; Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage in einem Mischgebiet

  • baurechtsiegen.de

    SB-Autowaschanlage - Zulässigkeit in Mischgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdkörper; Fremdwerbung; nähere Umgebung; SB-Waschanlage; Tankstelle; unbeplanter Innenbereich; Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage in einem Mischgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    SB-Autowaschanlage in Mischgebiet zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    SB-Autowaschanlage im Mischgebiet zulässig? (IBR 2023, 154)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Dabei übersehen die Kläger aber, dass Fremdwerbung, also Werbung, die nicht an der Stätte der Leistung erfolgt, wegen des fehlenden Funktionszusammenhangs zwischen der Nutzung des Gebäudes und der daran angebrachten Außenwerbung, eine eigenständige Hauptnutzung darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich nach der Zulässigkeit von Gewerbebetrieben richtet ( BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234 = ZfBR 1993, 142 = BauR 1993, 315 = juris Rn. 24, 27).

    ist nicht klärungsbedürftig, weil sie durch die zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234 = ZfBR 1993, 142 = BauR 1993, 315 = juris Rn. 24, 27) bereits höchstrichterlich geklärt ist.

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2003 - 4 B 74/03 -, juris Rn. 2).

    Die Grenze zwischen näherer und ferner Umgebung, die sich nicht schematisch festlegen lässt, kann im Einzelfall dort zu ziehen sein, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2003 - 4 B 74/03 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Dies lag mit Blick auf die Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, die Störintensität eines Betriebs, der sich einer typisierenden Betrachtung entzieht, anhand seiner konkreten Betriebsstruktur und seiner Auswirkungen auf die Umgebung bei funktionsgerechter Nutzung zu bestimmen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 -, BVerwGE 174, 118 = BauR 2022, 615 = juris Rn. 10), auch mehr als nahe, sodass ein kundiger Prozessbeteiligter damit rechnen musste.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 BauGB darauf abzustellen ist, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = BauR 1978, 276 = NJW 1978, 2564 = juris Rn. 33; Beschl. v. 29.4.1997 - 4 B 67.97 -, ZfBR 1997, 268 = BauR 1997, 804 = NVwZ-RR 1998, 94 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Beeinflussen diese baulichen Anlagen aber ihrerseits wegen ihrer Andersartigkeit und Einzigartigkeit den Charakter der Umgebung, sind sie also ihrerseits etwa aufgrund ihrer Größe oder ihrer Ausstrahlungswirkungen (Immissionen) für die Umgebung tonangebend, was in einem dritten Schritt unter Würdigung des tatsächlich Vorhandenen zu ermitteln ist, bestimmen sie die Eigenart der Umgebung mit und können deshalb nicht außer Betracht bleiben (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 = BauR 1990, 328 = ZfBR 1990, 189 = juris Rn. 12 bis 16).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte ( BVerfG, Beschl. v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 -, NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Eine Straße - zumal auch eine Hauptstraße - kann sowohl trennende als auch verbindende Wirkung haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102 = juris Rn. 18), ist also für sich genommen nicht stets maßgeblich, um den räumlichen Bereich der näheren Umgebung zu begrenzen.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 BauGB darauf abzustellen ist, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = BauR 1978, 276 = NJW 1978, 2564 = juris Rn. 33; Beschl. v. 29.4.1997 - 4 B 67.97 -, ZfBR 1997, 268 = BauR 1997, 804 = NVwZ-RR 1998, 94 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 18.08.1998 - 4 B 82.98

    Mischgebiet; störender Gewerbebetrieb; SB-Autowaschanlage; Störgrad; konkrete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Die Zulässigkeit hängt vielmehr von der konkreten Anlage und deren Betriebsgestaltung sowie von der konkreten Gebietssituation ab (BVerwG, Beschl. v. 18.8.1998 - 4 B 83.98 -, BauR 1999, 31 = BRS 60 Nr. 73 = juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 1 LA 173/21

    Außenbereich; Pensionspferdehaltung; Streitwert; Streitwert im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 116/21
    Der Streitwert bemisst sich gemäß § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziffer 7 a der Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate des Nds. OVG für ab dem 1. Juni 2021 eingegangene Verfahren (zur Zulässigkeit der Festsetzung eines höheren Streitwerts in der Rechtsmittelinstanz für ab dem 1. Juni 2021 eingegangene Verfahren: Senatsbeschl. v. 28.6.2022 - 1 LA 173/21 -, BauR 2022, 1332 = ZfBR 2022, 693 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 83.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterlassen einer beantragten

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 1 ME 26/23

    Gewerbliche Nutzung; faktisches Mischgebiet; rückwärtige Stellplätze;

    Die Grenze zwischen näherer und ferner Umgebung, die sich nicht schematisch festlegen lässt, kann im Einzelfall dort zu ziehen sein, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.1.2023 - 1 LA 116/21 -, ZfBR 2023, 281 = juris Rn. 8).
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